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Sep
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Visum Indien: Visum für die Einreise nach Indien

Generelle Informationen zum Visum für Indien

Bei der Erteilung eines Visums für Indien ist es möglich, innerhalb des bewilligten Zeitraumes mehrfach in das Land zu reisen.

Der Gültigkeit des Visums zur Einreise in das Land ist strengste Beachtung zu schenken. Sollten Besucher des Landes nicht innerhalb dieses Zeitraumes ausreisen oder keine Verlängerung des Visums vorzeigen können, so kann diese Verletzung zu einer Haftstrafe über mehrere Jahre für Gäste des Landes führen. Außerdem kann für viele Jahre ein Einreiseverbot ausgesprochen werden.

Die Verlängerung eines Visums wird nur erteilt, wenn ein dringender Grund die Rückreise innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Visums unmöglich macht. Ein Anlass dafür wäre beispielsweise eine schwere Erkrankung, die eine Rückreise bis zum Ablauf des Visums unmöglich macht. 38

Dauert der Aufenthalt länger als sechs Monate, so ist vor der Abreise das Einholen einer Tax Clearance Bescheinigung notwendig. Insbesondere ist diese Bescheinigung bei einem Arbeitsverhältnis notwendig, dass bei einem Unternehmen (hier kann man z.B. ein Unternehmen in der Schweiz gründen) geführt wird, welches seinen Hauptfirmensitz außerhalb von Indien hat. Der Mindestzeitraum des Arbeitsverhältnisses, für das Steuern zu zahlen ist, muss 90 Tage betragen. Der so genannten Income Tax Clearance, der Steuererklärung, ist die Angabe der Foreign Section of Income Tax Department zu entnehmen.

Bei der Planung einer Reise nach Indien sollte darauf geachtet werden, dass es bestimmte Gebiete in Indien gibt, in denen eine gesonderte Reisegenehmigung erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise die Gebiete Sikkim, Nagaland, Manipur sowie die Inselgruppe der Andermanen.
Keinen Zugang haben Reisende zur Inselgruppe der Nicobaren.

Formen des Einreise-Visums

Touristenvisum

Wird Indien von Personen als Tourist bereist, so wird ein Touristenvisum ausgestellt. Dieses Visum ist auf einen Zeitraum von maximal sechs Monaten begrenzt und kann weder umgewandelt noch verlängert werden. Es gilt auch, wenn Touristen mit dem Ziel eines Familienbesuches oder Freundschaftsbesuches nach Indien reisen.

Wer häufiger Indien aufgrund seiner Tätigkeit in einem Reisebüro besucht, kann ein Touristenvisum erhalten, das mit einer längeren Gültigkeit als ein halbes Jahr ausgestellt wurde.

Businessvisum

Ein Businessvisum wendet sich an Personen, die aus geschäftlichen Gründen nach Indien reisen. Das Visum wird mit einer Gültigkeit von sechs Monaten versehen.

Weitere geschäftliche Tätigkeiten sind die Einsatzmöglichkeiten als Techniker oder als Experten in Indien. Dies kann zum einen aufgrund von bilateralen Abkommen der Fall sein. Zum anderen hat die indische Regierung Joint Venture Projekte genehmigt. Bei einer Tätigkeit in derartigen Aufgabengebieten kann ein Businessvisum sogar auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgedehnt werden.

Zur Antragsprüfung sollten dem Antrag Unterlagen in Kopie beigefügt werden, die Auskunft über die Firma geben, für die der Reisende tätig ist. Sofern eine schriftliche Einladung einer indischen Firma vorliegt, kann es für eine Antragsbearbeitung hilfreich sein, wenn eine Kopie des Schreibens dem Antrag auf Einreise beiliegt.

Journalistenvisum

Für Journalisten wird das Visum für einen Zeitraum auf drei Monaten begrenzt. Nachweise über ihre Tätigkeit müssen die Journalisten bei Beantragung eines Visums mit einreichen. Dabei kann es sich um einen Arbeitsausweis handeln, der auch vom Auftraggeber stammen kann, für den der Journalist nach Indien reist.

Die Verlängerung des Journalistenvisums ist durchaus auf einen Antrag hin möglich. Die Adresse, an die Sie den Antrag richten können, lautet wie folgt:

Publicity Officer
XP Division
Ministry of External Affairs
Shastri Bawan
New Delhi – 110001
E-Mail: usxps@meadev.gov.in
Telefon: 00 91 11 23 38 34 62
Telefax: 00 91 11 23 38 70 75

Arbeitsvisum

Es besteht die Möglichkeit der Erteilung eines Arbeitsvisums. Dabei ist zwingende Voraussetzung, dass die beantragende Person eine Beschäftigung bei einer Firma in Indien oder Deutschland nachweisen kann.

Zwingend erforderlich für den Antrag auf ein Visum sind die amtliche Registrierungsbescheinigung für das indische Unternehmen, der Arbeitsvertrag sowie das Zeugnis, in welchem die akademische Qualifikation enthalten ist.

Bei einem erteilten Visum für die Arbeit ist es wichtig darauf zu achten, dass die Verlängerung nur vor Ort in Indien erfolgen kann.

Studentenvisum

Für den Zeitraum des Studiengangs wird ein Studentenvisum erteilt. Damit die Erteilung erfolgen kann, ist der Nachweis anzutreten, dass die Zulassung zu einem Studiengang an einer Universität oder anderen Einrichtungen vorliegt.

Zum Erhalt ist der Beweis über finanzielle Garantien anzutreten. Sofern die Bewerber um ein Studentenvisum noch nicht volljährig sind, ist das Einverständnis der Eltern dem Antrag auf ein Visum beizufügen. Diese müssen darin erklären, dass sie mit dem Studium ihres Kindes im Ausland einverstanden sind.

Transitvisum

Sofern Reisende auf dem Weg zu einem anderen Reiseziel in Indien einen Zwischenaufenthalt einlegen werden, wird ein Transitvisum für diesen Zweck ausgestellt. Erhältlich ist das Transitvisum bei der Botschaft. Ebenfalls stellen die Konsulate das Transitvisum aus. Dieser Weg sollte auf jeden Fall vor Beginn der Reise durchgeführt werden, da auf den Flughäfen kein Transitvisum ausgegeben wird.

Einreisevisum

Gründe, die mir der Erteilung der vorherigen Form eines Visums nicht erfasst worden sind, führen zur Beantragung eines Einreisevisums. Entscheidend ist neben dem Anlass des Besuches in Indien noch die Berechtigung. Dabei wird der Antrag natürlich auch entsprechend geprüft.

Unterlagen für die Beantragung eines Einreise-Visums nach Indien

Zur Erteilung eines Visums sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Anlass des Aufenthaltes muss durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Dazu müssen beispielsweise Studentenbescheinigungen eingereicht werden. Neben dem Reisepass sollten dem Antrag zwei Passfotos beigefügt werden. Zwei Ausfertigungen des Antrages komplettieren die benötigten Unterlagen.

Anträge

Interessierte Personen, die eine Reise nach Indien planen, haben die Möglichkeit, den Antrag für die Erteilung des Visums auf zwei Wegen zu erhalten.

Es kann ein Brief mit der Bitte um Übersendung des Antrages sowie ein frankierter Rückumschlag an die zuständigen Stellen in der indischen Botschaft oder den Generalkonsulaten geschickt werden. Dann wird der Antrag zugesandt.
Eine weitere Möglichkeit ist der Download der Formulare aus dem Internet. Mit diesem Link werden zu dem Visum-Formular zur Erteilung eines Einreise-Visums geführt.

http://www.indianembassy.de/templateg.php?mnid=801&sm=2&inclpage=onlinevisa.htm

Zudem bietet die Indische Botschaft Berlin den Download weiterer Formulare, wie beispielsweise die Anträge für die Akkreditierung und für Sonstige Dienstleistungen. Der nachfolgende Link führt Sie zum Downloadbereich:

http://www.indianembassy.de/templateg.php?mnid=801&inclpage=form.htm

Einreisebestimmungen

Für Erwachsene ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich, der noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten vorweisen kann. Kinder müssen im Besitz eines Ausweises oder eines entsprechendes Reisepasses sein, in dem ein Lichtbild zwingend erforderlich ist. Oft sind Kinder unter 16 Jahren in den Ausweispapieren eingetragen. Eine Einreise nach Indien ist ebenfalls möglich, nur muss im Visum ein entsprechender Hinweis notiert worden sein.

Nur eine Einreise mit Personalausweis oder mit dem Reisepass ist nicht möglich. Es ist in jedem Fall immer ein Visum zur Einreise nach Indien erforderlich.

Personen, die in Deutschland leben, aber nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können ebenfalls nach Indien reisen. Möglich ist die Einreise mit einem Reisedokument und einem entsprechenden Visum.

Sitz der indischen Botschaft

Bei der Indischen Botschaft in Berlin ist die Beantragung für ein Einreise-Visum möglich. Zuständig ist die Indische Botschaft für Anträge aus den Bundesländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.

Die Anschrift der Indischen Botschaft lautet:

Indische Botschaft
Tiergartenstrasse 17
10785 Berlin
Telefon: 030 / 25 795 – 0
Telefax: 030 / 25 795 – 102
E-Mail: consular@indianembassy.de

Unterlagen für den Antrag können von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:30 bei der Botschaft eingereicht werden. Die Abholung der bearbeiteten Unterlagen ist an den Wochentagen zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr möglich. Telefonische Anfragen können an allen Tagen, sofern gearbeitet wird, in der Woche zwischen 15:30 und 16:30 Uhr gestellt werden.

Sitz der General-Konsulate

Für die Bearbeitung von Anträgen für ein Einreisevisum von weiteren Bundesländern sind die Generalkonsulate in München, Frankfurt, Hamburg und die Konsularabteilung in Essen zuständig.

Das Generalkonsulat in München ist für die Bearbeitung von Anträgen der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern zuständig.

Indisches Generalkonsulat München
Consulate General of India
Widenmayerstrasse 15
80538 München
Telefon: 089 / 21 02 39 40 – 089 / 21 02 39 41 – 089 / 21 02 39 42
Telefax: 089 / 21 02 39 80
E-Mail: congendmun@t-online.de

Möchten Personen aus den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland nach Indien reisen, so ist für diese das Generalkonsulat in Frankfurt am Main zuständig.

Indisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Friedrich Ebert Anlage 26
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 15 30 05 0 – 069 / 15 30 05 48
Telefax: 069 / 55 41 25
E-Mail: admn@cgifrankfurt.de
Internet: www.cgifrankfurt.de

Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit bei der Bearbeitung von einem Antrag auf Erteilung von einem Visum zudem die Konsularabteilung in Essen zuständig.

Konsularabteilung Außenstelle Essen der Indischen Botschaft
Boehnertweg 9
45359 Essen
Telefon: 0201 / 86 80 42 0

Benötigen Bewohner der Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ein Einreise-Visum, so ist für diese das nachfolgende Generalkonsulat zuständig.

Indisches Generalkonsulat Hamburg
Raboisen 6
20095 Hamburg
Telefon: 040 / 33 80 36
Telefax: 040 / 32 37 57
E-Mail: cgihh@aol.com

Bürger von Österreich wenden sich in allen Fragen an die Botschaft in Wien.

Indische Botschaft
Kärntner Ring 2 A
A-1015 Wien
Österreich
Telefon: 0043 / 222 – 505 86 66
Telefax: 0043 / 222 – 505 92 19

Für die Bewohner in der Schweiz gibt es die Möglichkeit, sich an zwei zuständige Stellen bezüglich der Einreiseanträge zu wenden.

Indische Botschaft Schweiz
Kirchenfeldstrasse 28
CH – 3005 Bern
Schweiz
Telefon: 0041 / 31 – 35 11 11 0
Telefax: 0041 / 31 – 35 11 55 7

Indisches Generalkonsulat Schweiz
9, Rue de Valais
CH – 1202 Genf
Schweiz
Telefon: 0041 / 22 – 73 84 54 8
Telefax: 0041 / 22 – 73 15 12 9

Gebührentabelle zur Erteilung eines Visums

Zum jetzigen Zeitpunkt fallen für die Erteilung eines Visums zur Einreise nach Indien die folgenden Gebühren an:

Visum für Touristen maximale Laufzeit sechs Monate 50,00 €

Visum für Touristen maximale Laufzeit zwölf Monate 80,00 €

Visum für Touristen maximale Laufzeit fünf Jahre 155,00 €

Visum für Geschäftsleute maximale Laufzeit zwölf Monate 145,00 €

Visum für Geschäftsleute maximale Laufzeit fünf Jahre 235,00 €

Visum für Studenten maximale Laufzeit für den Studiengang oder 5 Jahre 90,00 €

Visum für Transitreisende maximale Laufzeit 15 Tage 25,00 €

Visum für alle anderen
Reisegründe maximale Laufzeit sechs Monate 95,00 €

Visum für alle anderen
Reisegründe maximale Laufzeit zwölf Monate 145,00 €

Visum für alle anderen
Reisegründe maximale Laufzeit fünf Jahre 235,00 €

Übergang eines Visums von einem abgelaufenen Pass auf einen neuen
Pass 6,00 €

Auswandern nach Indien

Wer sich mit dem Gedanken trägt, nach Indien auszuwandern, sollte sich vorher mit dem Land durch intensives Studieren von Lektüre vertraut machen. Dadurch erhalten interessierte Personen bereits Hinweise, welche Verhaltensweisen diese in ihrem Leben in Indien unbedingt vermeiden sollten. Damit können erhebliche Probleme, wie eventuelle Haftstrafen, vermieden werden.

Bei der Auswanderung nach Indien ist es hilfreich sich auch mit der medizinischen Situation auseinander zu setzen. Umfassende Hinweise zum Thema Erkrankungen und Medizin können der nachfolgenden Internetseite entnommen werden.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Indien/Sicherheitshinweise.html

Zudem sollten kurz vor dem Termin des Auswanderns noch einmal Arztbesuche wahrgenommen werden und Impfungen gegebenenfalls aufgefrischt werden.

Die Beantragung eines Arbeitsvisums ist für das Auswandern nach Indien zwingend erforderlich, wenn bereits ein Vertrag mit einer Firma vorliegt. Sofern noch kein Arbeitsvertrag vorliegt, sollte eine Arbeitsstelle gesucht werden. Verlängert werden kann ein Arbeitsvisum nur in Indien. Zur Arbeitssuche kann gegebenenfalls ein Besuch in Indien vor der Auswanderung mit beitragen.

Die in Indien lebenden Personen müssen das ganze Einkommen, was sie für ihre Tätigkeit in einem Unternehmen erhalten, versteuern. Werden mehr Informationen zur Tax Clearance benötigt, so sind diese unter der nachfolgenden Adresse zu erhalten:

http://incometaxindia.gov.in/UnderstandingIT/Expatriates.Asp

Wichtiger Hinweis

Die hier mitgeteilten Informationen entsprechen dem Stand vom 26. September 2008. Änderungen können sich mitunter auch kurzfristig ergeben. Wir empfehlen daher, die Reise- und Sicherheitshinweise vor Reiseantritt regelmäßig zu prüfen.

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1 Response to “Visum Indien: Visum für die Einreise nach Indien”


  1. 1 Astrid Oct 26th, 2009 at 09:12

    Ich bin seit 6 Jahren mit einem Arbeitsvisum in Indien. Nun kann es nicht mehr verlaengert werden und ich benoetige ein neues Visum, das ich in Deutschland beantragen muss. Hatte schon mal jemand diesen Fall? Ich konnte nicht so genau heraus finden weleche Dokumente ich benoetige und meine Firma ist noch ratloser…. Fuer Tips waere ich dankbar!

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